Teilnahmebedingungen
für Kinder am Samichlausumzug

Die St. Nikolausgesellschaft der Stadt Zürich ermöglicht es Kindern ab 5 Jahren am Samichlausumzug durch die Bahnhofstrasse teilzunehmen. Damit der Anlass für alle Beteiligten in positiver Erinnerung bleibt, gelten die nachfolgenden Teilnahmebedingungen.

  1. Teilnahmeberechtig sind Kinder ab 5 Jahren. Sie müssen in der Lage sein, etwa drei Stunden in einer Kindergruppe mit fremden Betreuungspersonen un-terwegs zu sein.
  2. Der Eingang der Anmeldung wird mit einem Mail bestätigt.
  3. Die definitive Aufnahme und die Teilnahme der Kinder am Umzug werden den Eltern anfangs November mitgeteilt.
  4. Die Teilnahme an der Einkleidung der Kinder ist obligatorisch. Der Termin und die Zeiten sind auf https://samichlaus-zuerich.ch/samichlausumzug/ publiziert. Die Eltern bringen die ihnen per Mail oder per Post zugestellte Einkleidungs-Einladung/Einteilung mit.
  5. Die Kostüme werden von der St. Nikolausgesellschaft zur Verfügung gestellt.
  6. Die Einteilung der Kinder zu den verschiedenen Umzugssujets liegt in der Verantwortung der St. Nikolausgesellschaft.
  7. Am Umzugstag werden die Kinder nach dem Einkleiden von erwachsenen Begleitpersonen zum Umzug gebracht, während des Umzugs betreut und anschliessend wieder zum Kleidermagazin gebracht. Dort werden sie von den Eltern abgeholt.
  8. Die Begleitpersonen sind gegenüber den Kindern weisungsbefugt.
  9. Eltern, die sich als Begleitpersonen zur Verfügung stellen, betreuen keine Kindergruppe, in der ihre eigenen Kinder eingeteilt sind.

Zürich, Mai 2024